AGB
AGB OMDA GMBH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Vereinbarungen und Leistungen, die zwischen der OMDA GmbH, Hans-Böckler-Straße 49, 40878 Ratingen (im Folgenden „wir“, „uns“ oder „OMDA GmbH“) und unseren Kunden (im Folgenden „Sie“ oder „Kunde“) geschlossen werden.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung durch die OMDA GmbH. Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nur dann an, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
2. Vertragsschluss und Buchungsbedingungen
Der Vertrag kommt zustande, sobald die OMDA GmbH Ihre Buchung schriftlich bestätigt. Mit der verbindlichen Buchung und/oder der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
3. Bild- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken
Im Rahmen unserer Dienstleistungen können wir Vorher-Nachher-Fotos anfertigen und zu Marketingzwecken, beispielsweise auf unserer Website oder in sozialen Medien, veröffentlichen. Dabei achten wir darauf, keine privaten Anschriften, Dokumente, Gesichter oder sonstige personenbezogene Merkmale zu zeigen.
Für die Anfertigung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen benötigen wir Ihre ausdrückliche, freiwillige und informierte Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie uns vorab schriftlich oder vor Ort mündlich erteilen.
Sollten Sie mit der Anfertigung oder Veröffentlichung der Aufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Dienstleistung ausdrücklich mit. Ohne Ihre aktive Zustimmung werden keine Aufnahmen veröffentlicht.
4 .Stornierungsfristen und Gebühren
Stornierungen und Terminabsagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei späteren Absagen oder Stornierungen gelten folgende Stornogebühren auf die vereinbarte Auftragssumme:
Bis 12 Stunden vor dem Termin: 25 %
Bis 6 Stunden vor dem Termin: 35 %
Weniger als 6 Stunden vor dem Termin: 45 %
Erscheinen Sie am vereinbarten Termin nicht und haben diesen nicht rechtzeitig storniert, behalten wir uns vor, die volle Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail) und bei uns nachweisbar eingehen, um wirksam zu sein.
5. Haftungsausschluss für Schäden und Reklamationen
Reklamationen oder Schadensmeldungen müssen während der Durchführung der Dienstleistung oder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (z. B. per E-Mail) bei der OMDA GmbH eingehen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
Offensichtliche Schäden oder Mängel sind nachweisbar zu dokumentieren (z. B. mit Fotos) und sofort zu melden. Werden Schäden erst nachträglich festgestellt, gelten diese nur dann als erstattungsfähig, wenn sie während der Dienstleistung objektiv sichtbar und nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Für Schäden, Verluste oder mutmaßliche Diebstähle durch unsere Mitarbeiter oder beauftragte Subunternehmer übernimmt die OMDA GmbH keine Haftung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. In jedem gemeldeten Verdachtsfall erstatten wir umgehend Anzeige bei den zuständigen Behörden.
Wir legen größten Wert auf Zuverlässigkeit, Diskretion und Kontrolle: Alle Mitarbeiter und Subunternehmer werden von uns sorgfältig ausgewählt, regelmäßig instruiert und stichprobenartig kontrolliert. So stellen wir sicher, dass unsere Dienstleistungen sicher, vertrauenswürdig und professionell durchgeführt werden.
6. Haftungsausschluss für Entrümpelungsaufträge (Nachlässe und Haushalte Verstorbener)
Mit Erteilung eines Entrümpelungsauftrags – insbesondere im Zusammenhang mit Nachlässen oder Haushalten Verstorbener – versichern Sie als Auftraggeber, dass Sie zur Beauftragung rechtlich befugt und berechtigt sind (z. B. als Erbe, Testamentsvollstrecker oder mit Vollmacht).
Sollten Sie ohne entsprechende Berechtigung handeln, haften Sie persönlich und uneingeschränkt für sämtliche rechtlichen und finanziellen Folgen, die aus einer unbefugten Entrümpelung entstehen – insbesondere gegenüber Erben, Nachlassverwaltern oder Dritten.
Die OMDA GmbH übernimmt in solchen Fällen keinerlei Haftung für etwaige Ansprüche oder Schäden, die durch eine fehlende Berechtigung des Auftraggebers entstehen.
7. Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist
Rechnungen der OMDA GmbH sind – sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.Verzug & Mahnstufen
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die OMDA GmbH das Recht vor, folgende gestaffelte Maßnahmen zu ergreifen:
1. Mahnung (Verwarnung)
Mündliche oder schriftliche Zahlungserinnerung, ohne zusätzliche Kosten.
(Hinweis auf drohende Verzugszinsen und Mahnkosten bei weiterem Zahlungsverzug.)2. Mahnung
Schriftliche Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % auf die offene Forderung.
Zusätzlich wird eine Mahngebühr in angemessener Höhe berechnet.3. Mahnung
Erneute schriftliche Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 9 % auf die noch offene Forderung.
Weitere Mahnkosten können anfallen.4. Letzte Mahnung / Ankündigung rechtlicher Schritte
Bei weiterer Nichtzahlung wird eine letzte schriftliche Mahnung ausgesprochen, mit Verzugszinsen in Höhe von 14 % sowie der Ankündigung rechtlicher Schritte (Inkasso oder anwaltliche Geltendmachung).
Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren
Bleibt auch die letzte Mahnung erfolglos, wird die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt übergeben. Alle daraus entstehenden zusätzlichen Kosten (Inkassogebühren, Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) trägt der Auftraggeber.Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
Unabhängig von der obigen Staffelung behalten wir uns das Recht vor, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen zu berechnen:
5 %-Punkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern
9 %-Punkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmen (B2B)
8. Vertragsabschluss und Mitteilungspflicht bei Adress- oder Firmensitzänderung
Mit der Buchung einer Dienstleistung der OMDA GmbH kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der OMDA GmbH zustande. Die Buchung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und wird durch unsere Auftragsbestätigung wirksam.
Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Rechnungsanschrift oder seines Unternehmenssitzes spätestens sieben (7) Kalendertage vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) der OMDA GmbH mitzuteilen.
Erfolgt die Mitteilung nicht fristgerecht und entstehen der OMDA GmbH hierdurch Mehraufwand, Fehlzustellungen, Verzögerungen oder andere wirtschaftliche Schäden, so behalten wir uns das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 5 % des Gesamtauftragswertes der gebuchten Dienstleistung(en) zu erheben.
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
9. Leistungsstörung und Haftung
Die OMDA GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schadenbegrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die gesetzlich zwingende Haftung:
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder Übernahme einer Garantie.
10. Abweichungen bei der Besichtigung und Zusatzkosten
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Buchung vollständige, wahrheitsgemäße und detaillierte Angaben zu den Gegebenheiten des Auftrags zu machen. Dies kann durch eine Vor-Ort-Besichtigung, digitale Besichtigung (z. B. per Video oder Bildmaterial) oder durch schriftliche Beschreibung erfolgen.
Stellt sich bei Leistungsbeginn oder während der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand oder Umfang der Dienstleistung erheblich von den zuvor übermittelten Angaben abweicht (z. B. durch zusätzliche Gegenstände, Erschwernisse beim Zugang, fehlende Demontageangaben o. ä.), behält sich die OMDA GmbH das Recht vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen. Dies betrifft insbesondere:
zusätzlichen Personal- oder Zeitaufwand,
verlängerte Einsatzzeiten,
notwendige Zusatzfahrten oder Materialkosten,
erschwerte Entsorgungs- oder Transportbedingungen.
Diese Zusatzkosten sind für den Kunden verbindlich, sobald er der Fortsetzung des Auftrags vor Ort zustimmt. Die Abrechnung erfolgt entweder unmittelbar vor Ort gegen Quittung oder nachträglich per Zusatzrechnung.
Sollte keine Einigung über die Zusatzkosten erzielt werden, behält sich die OMDA GmbH vor, den Auftrag abzubrechenoder nur im ursprünglich vereinbarten Umfang durchzuführen. Ein Rücktritt des Kunden aus diesem Grund ist ausgeschlossen.
11. Haftungsausschluss für Materialien und Dienstleistungen
Die OMDA GmbH verwendet bei der Ausführung ihrer Dienstleistungen ausschließlich sorgfältig ausgewählte und qualitativ hochwertige Materialien, Hilfsmittel und Werkzeuge. Trotz größter Sorgfalt kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Dienstleistungsausführung zu Beschädigungen oder Beeinträchtigungen kommen kann.
Aus diesem Grund übernimmt die OMDA GmbH keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die während oder nach der Leistungserbringung entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – für Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder sonstigen beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen des Auftraggebers.
Der Kunde ist verpflichtet, empfindliche oder besonders schützenswerte Gegenstände im Vorfeld der Arbeiten entsprechend zu sichern oder schriftlich auf besondere Risiken hinzuweisen. Unterlässt der Kunde dies, entfällt eine Haftung der OMDA GmbH auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
Dieser Haftungsausschluss gilt im Rahmen der gesetzlich zulässigen Regelungen.
12. Verbotene Gegenstände
Es ist strengstens untersagt, illegale oder unerlaubte Waren im Rahmen unserer Dienstleistungen zu transportieren, zu lagern oder zu übergeben. Sollte trotz dieses Verbots ein Verstoß festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.499,99 € zu erheben.
13. Regelung im Todesfall während der Dienstleistung
Sollte während der Erbringung unserer Dienstleistung der Todesfall des Auftraggebers eintreten, behalten wir uns das Recht vor, den vereinbarten Vergütungsbetrag für bereits erbrachte oder begonnenen Leistungen gegenüber dem Nachlass geltend zu machen. Mit der Buchung erklären Sie sich damit einverstanden, dass offene Forderungen der OMDA GmbH aus dem Vertrag vorrangig und ungekürzt beglichen werden. Eine automatische Kontopfändung ohne gerichtliche Grundlage oder Nachweis ist rechtlich nicht zulässig und wird nicht vereinbart. Die Forderungsdurchsetzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
14. Gebäudereinigung und Fensterreinigung
Bei der Erbringung von Gebäudereinigungsdienstleistungen, insbesondere der Fensterreinigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Möbel, Gegenstände oder sonstige Hindernisse, die den Zugang zu den zu reinigenden Fenstern oder Flächen versperren, eigenständig vor Beginn der Arbeiten zu entfernen. Diese Verpflichtung gilt insbesondere bei vereinbarten Fixpreisen. Bei Abrechnung auf Stundenbasis besteht keine Pflicht zur Entfernung der Hindernisse durch den Auftraggeber. In diesem Fall wird die für das Freiräumen und Zurückstellen benötigte zusätzliche Zeit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
15. Fixpreise und Stundentarife
Fixpreise gelten ausschließlich für klar und schriftlich definierte Dienstleistungen, deren Umfang vorab eindeutig festgelegt wurde. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind nicht im Fixpreis enthalten und werden gesondert berechnet. Bei Vereinbarung eines Stundentarifs erfolgt die Abrechnung nach der tatsächlich aufgewendeten Arbeitszeit. Hindernisse oder sonstige Erschwernisse, die den Zugang zu Reinigungs- oder Arbeitsbereichen beeinträchtigen, sind bei Fixpreisvereinbarungen vom Auftraggeber vor Leistungsbeginn zu entfernen und nicht im Preis enthalten.
Bei Stundentarifen wird die für das Freiräumen, Entfernen oder Umstellen von Hindernissen zusätzlich benötigte Zeit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
16. Sonderregelungen für Umzüge und Transporte
Die OMDA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden am Transportgut, an Möbeln oder sonstigen Gegenständen, die im Rahmen von Umzügen oder Transporten entstehen, außer wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Mitarbeiter der OMDA GmbH verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, für wertvolle, zerbrechliche oder besonders empfindliche Gegenstände eine geeignete Versicherung abzuschließen. Eine Haftung für nicht ausreichend versicherte oder nicht angemessen verpackte Gegenstände wird von der OMDA GmbH ausgeschlossen.
17. Vertraulichkeit und Verhaltensregeln für Subunternehmer
Subunternehmer, die im Namen der OMDA GmbH tätig sind, verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller Betriebs- und Kundendaten. Ohne schriftliche Zustimmung der OMDA GmbH ist das Anfertigen, Veröffentlichen oder Verbreiten von Bild- und Videoaufnahmen der Arbeitsabläufe, Kundenobjekte oder Mitarbeiter verboten. Eigenmächtige Kundenkontakte, Abwerbeversuche oder eigenständige Werbemaßnahmen sind untersagt und führen zu Vertragsstrafen sowie Schadenersatzforderungen.
18. Ausschluss missbräuchlicher Reklamationen und Sicherung der Zahlungsansprüche
Reklamationen des Kunden entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Der Kunde verpflichtet sich, berechtigte Mängelrügen unverzüglich und schriftlich zu melden. Unberechtigte oder verzögernde Reklamationen, die eine Zahlungspflicht ganz oder teilweise verhindern sollen, sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug oder missbräuchlichen Reklamationen behält sich die OMDA GmbH das Recht vor, weitere Leistungen auszusetzen und alle ausstehenden Zahlungen inklusive Mahn- und Inkassokosten sofort einzufordern.
19. Sicherung der Zahlung durch Vorauszahlung oder Bürgschaft
Bei Neukunden oder bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit ist die OMDA GmbH berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung oder Bürgschaft zu verlangen. Ohne diese Sicherheit erfolgt keine Leistungserbringung. Die Höhe der Vorauszahlung oder Bürgschaft wird individuell am Auftragsvolumen orientiert festgelegt.
20. Pflichten des Kunden vor und während der Leistungserbringung
Der Kunde sorgt für uneingeschränkten Zugang zu den zu bearbeitenden Bereichen und stellt alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung bereit. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Vorbereitung trägt der Kunde. Eine aktive Mitwirkungspflicht besteht nicht.
21. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Alle Parteien verpflichten sich, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der OMDA GmbH vertraulich zu behandeln und nicht zu verwenden oder weiterzugeben.
22. Bindung von Subunternehmern und Dritten
Subunternehmer oder sonstige Dritte sind ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, im Namen der OMDA GmbH rechtsverbindliche Erklärungen oder Verträge abzugeben. Die OMDA GmbH übernimmt keine Haftung für unautorisierte Erklärungen.
23. Konsequenzen bei Verletzung der Vertragspflichten durch den Kunden
Kommt der Kunde seinen Pflichten, insbesondere der Zahlung oder Zugangsgewährung, nicht nach, kann die OMDA GmbH die Leistungen sofort einstellen und alle bis dahin entstandenen Kosten vollumfänglich in Rechnung stellen. Zudem kann die OMDA GmbH Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen verlangen, bevor weitere Leistungen erfolgen. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
24. Vertragsstrafen und Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Bei Pflichtverletzungen erhält der Kunde eine schriftliche Abmahnung mit Frist zur Abhilfe. Erfolgt keine fristgerechte Behebung, kann die OMDA GmbH Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen geltend machen.
25. Vertragslaufzeit und vorzeitige Kündigung
Verträge sind für die vereinbarte Laufzeit bindend. Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der OMDA GmbH möglich. Erfolgt ein vorzeitiger Austritt ohne Zustimmung, ist der Kunde verpflichtet, 65 % der bis zum regulären Vertragsende ausstehenden Vergütung zu zahlen. Die Akquise von Ersatzkunden entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht.
26. Haftung für externe Links
Unsere Webseite kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten. Für deren Inhalte sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich. Die OMDA GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Anklicken oder die Nutzung dieser Links entstehen. Erkenntnisse über rechtswidrige Inhalte führen zur unverzüglichen Entfernung des Links.
27. Haftungsausschluss
Die OMDA GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden oder Folgeschäden, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der OMDA GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäßen Materialeinsatz.
28. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Webseite zu finden. Mit Inanspruchnahme der Leistungen erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden.
29. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der OMDA GmbH in Ratingen, insbesondere bei Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
30. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.