Bietet OMDA auch Renovierungen nach Auszug oder vor Einzug an?
Ja. Wir bieten einen projektbezogenen Renovierungsservice für die Arbeiten an, die wir rechtlich und fachlich übernehmen können – beispielsweise kleinere Trockenbau-Reparaturen, Ausbesserungen, nichttragenden Rückbau und vorbereitende Arbeiten. Zulassungspflichtige Facharbeiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
Übernimmt OMDA Wohnungen nach einem Todesfall?
Ja. Auf Wunsch können wir die Wohnung diskret für Neuvermietung, Verkauf oder Übergabe vorbereiten und dabei geeignete OMDA-Leistungen wie Entrümpelung, Reinigung sowie zulässige Renovierungs- und Trockenbauarbeiten kombinieren. Der genaue Umfang wird vorher abgestimmt.
Macht OMDA auch kleine „Aufhübschungen“?
Ja, sofern die konkreten Arbeiten zu unserem zulässigen Leistungsumfang gehören. Gerade kleinere Trockenbau-Reparaturen, Ausbesserungen, Rückbau- oder Vorbereitungsarbeiten können wirtschaftlicher sein als eine große Sanierung. Eine pauschale Zusage für sämtliche Maler-, Boden-, Fliesen- oder Installationsarbeiten ist damit jedoch nicht verbunden.
Übernimmt OMDA komplette Raumaufteilungen?
Trockenbau-Trennwände, Vorsatzschalen und Decken können je nach Projekt übernommen werden. Benötigte Elektro-, Sanitär-, statische oder andere Facharbeiten werden davon getrennt betrachtet und müssen gegebenenfalls durch entsprechend berechtigte Fachgewerke ausgeführt werden.
Macht OMDA auch Elektro- und Sanitärarbeiten hinter der Trockenbauwand?
Nicht als Bestandteil der Trockenbauleistung. Wir können die Trockenbaukonstruktion und abgestimmte Öffnungen oder Revisionsmöglichkeiten vorbereiten. Die eigentliche Elektro-, Gas-, Wasser-, Heizungs- oder Sanitärinstallation ist ein gesondertes Fachgewerk.
Kann eine Trockenbauwand Schall- oder Brandschutz erfüllen?
Solche Eigenschaften hängen vom vollständigen Systemaufbau, den Anschlüssen, der Verarbeitung und den jeweiligen technischen Anforderungen ab. Eine konkrete Schall- oder Brandschutzeigenschaft wird deshalb nur zugesagt, wenn sie ausdrücklich vereinbart und technisch nachweisbar ist.
Was passiert, wenn beim Öffnen der Wand unerwartete Schäden sichtbar werden?
Verdeckte Mängel oder Bestandsrisiken können vorab nicht immer erkannt werden. Wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, wird der weitere Umfang vor der Ausführung abgestimmt.
Was passiert bei möglichem Asbest?
Bei erkennbarem oder begründetem Verdacht wird die betroffene Bearbeitung nicht einfach fortgesetzt. Zunächst muss geklärt werden, ob Gefahrstoffe vorliegen und welche gesetzlichen Schutz-, Qualifikations- oder Fachbetriebsanforderungen gelten.
Sind Streichen, Fliesen oder klassischer Estrich automatisch enthalten?
Nein. Solche Leistungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Trockenbauauftrags. Maßgeblich ist immer das konkrete Angebot; angrenzende zulassungspflichtige Facharbeiten werden gesondert behandelt.